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Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um die Schülerbeförderung.
(z.B. Fahrplanänderungen, Termine der Arbeitsgemeinschaft Fahrschüler, etc.)
17.01.2012
| Regionalbus Braunschweig - Südniedersachsenbus | ||||
| Fahrtenangebot zum Tag der Zeugnisausgabe | ||||
| Linien | 450 | Freitag, den 27. Januar 2012 | ||
| 451 | Schulstandort: | |||
| 453 | Herzberg | |||
| 454 | ||||
| 1. | zusätzliche bzw. geänderte Fahrten | |||
| 1.1. | geänderte LiFa | 4500 411 | 10:23 Uhr | Herzberg,Heidestr. |
| zusätzlich | für Barbis und Bad Lauterberg | |||
| 1.2. | zusätzlich | V 450 | 10:40 Uhr | Herzberg, Heidestraße/EMA für Scharzfeld |
| 1.3. | zusätzlich | V 454 | 11:00 Uhr | Herzberg, Omnibusbahnhof, |
| 11:04 Uhr | Herzberg, Bahnhof | |||
| nach Pöhlde | ||||
| 1.4. | zusätzlich | V 454 | 10:40 Uhr | Herzberg, Omnibusbahnhof |
| 10:45 Uhr | Herzberg, Heidestr./EMA !!auch Nikolaischule/Ein- | |||
| stieg Heidestr.!! über Kornstraße nach Pöhlde | ||||
| 1.5. | zusätzlich | V 451 | 10:28 Uhr | Herzberg, Mahnte Schule |
| 10:41 Uhr | Herzberg, Omnibusbahnhof (Umsteiger aus Bus der | |||
| Verkges.OHA von Bad Lauterberg für Sieber und Lonau) | ||||
| 10:42 Uhr | Herzberg, Heidestr./EMA | |||
| für Sieber und Lonau | ||||
05.11.11: Stellungnahme zu den aktuellen Anfragen an den Landkreis
Bahnstrecke: Hattorf-Herzberg
Die Situation in Hattorf wird zur Zeit vom Landkreis vor Ort beobachtet.
Busstrecke: Hattorf - Herzberg
Die Engpässe sind möglicherweise auf die Nutzung des Busses durch Hattorfer Oberschüler zurückzuführen, die an unregelmäßigen Veranstaltungen der BBS in Osterode teilnehmen.
Zur Zeit erfolgt eine tägliche Erhebung der Nutzerzahlen, um die Versorgung entsprechend anzupassen.
Bahnhof: Herzberg / Zubringerbus zum Sieberdamm / "Schlosser"
1.) Das Schüleraufkommen am Bahnhof ist ebenfalls durch die zusätzlichen Schüler der Oberschulen (Hattorf, Südharz, Bad Sachsa) in Richtung BBS/Osterode beeinflusst.
2.) Durch viele Baustellen auf dem Weg vom Südharz und eine defekte Bahnschranke in Osterhagen kam es zu regelmäßigen Verspätungen bei der Anfahrt des Zubringerbusses zum Sieberdamm.
Mit diesen Einschränkungen ist vorläufig weiter zu rechnen.
3.) Beim "Schlosser" kam es zu gelegentlichen (Teil-)Ausfällen aus Gründen, die die Bahn zu vertreten hat.
Der Landkreis hat hierauf leider wenig Einfluss.
Beim Ausfall oder erheblichen Verspätungen des Zubringerverkehrs zur Schule sind die Schülerinnen und Schüler angehalten, zu Fuß zu gehen.
Der Fußweg ist versichert.
Die Schüler haben keine Konsequenzen für Ihre Verspätung zu befürchten!
Zusätzliche Busse nach fünften und siebten Stunden von der Schule
Bus: Schule-Hattorf/Wulften nach fünfter Stunde
Der Bus kann leider nicht nach Wulften verlängert werden, da er im direkten Anschluss an den Stop in Hattorf die Zubringerversorgung zum Bahnhof (ab Sieberdamm) zu gewährleisten hat.
Bus: Schule-Pöhlde nach siebter Stunde
Wegen der notwendigen Einhaltung von Lenkzeitpausen und aus finanziellen Gründen kann eine Zusatzversorgung nach der siebten Stunde nicht eingerichtet werden.
Zumutbare Wartezeiten
Für die anfallenden Wartezeiten stehen unseren Schülern ausdrücklich die Mensa und weitere Aufenthaltsmöglichkeiten zur Erledigung der Hausaufgaben zur Verfügung.
Insbesondere muss ich leider auf die "Satzung der Schülerbeförderung" des Landkreises Osterode verweisen. Die zumutbaren Wartezeiten sind in §4 geregelt.
Hierauf hat die Schule leider keinen Einfluss.
§ 4
Wartezeiten
(1) Folgende Wartezeiten sind den Schülerinnen und Schülern zuzumuten:
a) Wartezeiten nach Anfahrt am Schulstandort vor Unterrichtsbeginn von in der Regel nicht mehr als 30 Minuten,
b) Wartezeiten auf Beförderungsmittel nach Unterrichtsschluß:
- für Schülerinnen und Schüler bis zum einschließlich 6. Schuljahrgang: 45 Minuten
- für Schülerinnen und Schüler ab dem 7. Schuljahr: 60 Minuten
- für Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II: 90 Minuten
Soweit in Folge der Einführung der 5-Tage-Woche an den Schulen Nachmittagsunterricht eingerichtet wird, besteht nach der 7. sowie eventuell weiteren Stunden keine Wartezeitbegrenzung.
(3) Bei Unterrichtsausfällen besteht kein Anspruch auf Beförderung außerhalb des Fahrplanes. Dies gilt entsprechend für Beförderungen im Rahmen einer vom Landkreis bereitgestellten Beförderungsleistung. Die zusätzlich entstehenden Wartezeiten sind keine Wartezeiten im Sinne von Abs. 1.