„Schulalltag“ für Eltern

„Was ist zu tun bei ...“

… Krankheit ?

  • Telefonische Krankmeldung am Sekretariat am 1. Tag der Erkrankung ggf. auf Anrufbeantworter, mit Angabe des Namens und der Klasse des Kindes.
  • Schriftliche Entschuldigung spätestens am 3. Versäumnistag.
  • Weitere Informationen sowie Einzelheiten zur Frage „Krankheit an Klassenarbeitstagen“ regelt die Schulordnung.
  • Wenn Ihr Kind während der Unterrichtszeit erkrankt und sich nach einem Aufenthalt im Krankenzimmer nicht erholt, benachrichtigen wir Sie, damit Sie es abholen oder abholen lassen können. Wichtig: hinterlegen Sie bitte für einen solchen „Notfall“ am Sekretariat entsprechende Telefonnummern und teilen Sie Änderungen unverzüglich mit.

… Beurlaubung ?

  • Beurlaubungen werden grundsätzlich nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt (dies gilt auch für Arztbesuche !). Für solche Fälle ist rechtzeitig zuvor ein schriftlicher Antrag auf Beurlaubung zu stellen (Beurlaubungsformulare sind im Sekretariat erhältlich oder auf der Homepage herunterzuladen unter: Aktuelles/Downloads/Allgemein).
  • Einzelheiten regelt die Schulordnung.

… Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg ?

Zur Aufnahme der Unfallmeldung setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem Sekretariat in Verbindung.

… Verlust oder Diebstahl ?

Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, dass Ihr Kind keine teuren Wertgegenstände mit in die Schule nimmt, da diese Dinge von der Versicherung ausgeschlossen sind. Weisen Sie Ihre Kinder bitte darauf hin, dass sie ihre Geldbörsen, Handys, Taschenrechner usw. nicht unbeaufsichtigt liegen lassen !

Ansprechpartner bei ...

  • …Verlust der Fahrkarte: Frau Schickel, Frau Preiß (Sekretärinnen)
  • … Verlust anderer Gegenstände: Herr Veit (Hausmeister)
  • … begründetem Verdacht auf Diebstahl: Klassenlehrer/in

... Wünschen, Fragen, Problemen ?

Ansprechpartner (entsprechend unserem Kommunikationskonzept) bei ....

  • ... speziellen Fragen:
    Beratungslehrerin StR’ E. Heling-Hitzemann ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! )
    Gewaltprävention StR D. Huttary ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! )
    Hausaufgabenbetreuung StR’ A. Meistering ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! )
    Lernmittelausleihe

    StR Wachsmuth ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! )                 Fr. S. Lummer ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! )

    Nachhilfe (ShS) OStR’ I. Haferland ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! )
    Vertrauenslehrerinnen StR’ A. Meistering ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! )
      StR’ S. Lebensky ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! )
  • ... Fragen zum Unterricht oder zu Veranstaltungen der Klasse: Fachlehrer-/in, Klassenlehrer/in.
  • ... Informationen zu besonderen Ereignissen, z.B. Elternabenden, Klassenfahrten, Ausflügen u.a.: die jeweils verantwortlichen Lehrkräfte.
  • ... Fragen zu Leistungsstand, Lernentwicklung, Arbeits- und Sozialverhalten Ihres Kindes: Fach- und Klassenlehrer/in.
  • ... Fragen zur Schullaufbahn: Frau StD’ Götz, Koordinatorin des Sekundarbereichs I

... Konflikt- und Gewaltsituationen unter Schüler/innen ?

Sollte es trotz aller Präventionsbemühungen seitens unserer Schule zu Konflikt- oder sogar zu Gewaltsituationen kommen, kann man sich sowohl als Betroffener als auch als Zeuge (!) entsprechend der Schwere des Vorfalls an folgende Personen seines Vertrauens wenden:

  • Schulpatinnen und -paten (5. Klassen)
  • Streitschlichter/innen
  • Bus-Scouts (in Bus und Zug)
  • Klassenlehrer/in
  • Vorsitzender des Gewaltpräventionsausschusses (Herr StR Huttary)
  • Vertrauenslehrer/innen (Frau StR’ Lebensky, Fr. StR’ Meistering)
  • Beratungslehrerin (Frau StR’ Heling-Hitzemann)
  • Koordinatorin der SEK I (Frau StD’ Götz)
  • stellvertretender Schulleiter (Herr StD Fenzl) / Schulleiter (Herr OStD Bötel)

Weitere Hinweise ...

... Homepage des EMAG

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich auf unserer Homepage regelmäßig über wichtige Dinge an unserer Schule zu informieren. Dazu gehört u.a. der Bereich „SEK I“ mit der Kategorie „Arbeit in der SEK I“.

Unter den Kategorien „Downloads SEK I“ und „Allgemeine Downloads“ sind alle wichtigen, die SEK I betreffenden Formulare herunterzuladen (Anmeldung, Anmeldeformular zur Lernmittelausleihe, Bücherbestelllisten, Beurlaubungsformulare...)

... Telefonate von/mit dem Sekretariat:

  • Das Telefon im Sekretariat steht Schüler/innen ausschließlich für Notfälle (z.B. bei plötzlicher Erkrankung) zur Verfügung.
  • Sonstige Anrufe nach Hause (auch bei Stundenausfall u.ä.) sind nicht vom Sekretariat aus möglich, sondern ausschließlich vom eigenen Handy nach Erlaubnis einer Lehrkraft. Ihr Kind kann sich jederzeit in der Schule aufhalten (Mensa, Caféteria) und dort auf seine Fahrmöglichkeit warten.
  • Sehen Sie bitte davon ab, am Sekretariat anzurufen, um Ihrem Kind etwas ausrichten zu lassen. Wir bitten dafür um Verständnis, dass unsere Sekretärinnen diesen Service nicht leisten können !

 

Schulvertrag

Der Schulvertrag wird auch als Download unter Aktuelles-Downlads-Allgemein angeboten.

 

Das Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium Herzberg ist eine humanitäre Schule, die sich zu folgende Vision verpflichtet

Lernen heißt Reserven zu schaffen
um zukünftigen Anforderungen gewachsen zu sein.
(Arturo Hotz)

Ein Erfolg unserer Bemühungen ist nur gegeben, wenn jeder die Eigenverantwortung für seinen Bildungsweg und Bildungsauftrag begreift und entsprechend den Unterricht aktiv mitgestaltet.

Dazu wollen wir nach folgenden Grundsätzen handeln:

  1. Jeder begegnet dem anderen mit Respekt, unabhängig von dessen Geschlecht, Religion, Kultur und Nationalität.
  2. Jeder setzt sich ernsthaft mit der Meinung anderer auseinander. Wir pflegen eine offene Gesprächskultur.
  3. Jeder verpflichtet sich zu gewaltfreiem Umgang im täglichen Miteinander. Bei Konflikten suchen wir faire Lösungen im Gespräch.
  4. Um den Schulalltag nicht zu stören, geht jeder sinnvoll mit digitalen Medien um.
  5. Jeder geht sorgsam mit den Räumlichkeiten, dem Inventar und dem Eigentum des anderen um.
  6. Jeder verpflichtet sich, die Räumlichkeiten sauber und ordentlich zu verlassen.
  7. Jeder verhält sich umweltbewusst.

Einzelheiten, die sich aus diesen Grundsätzen für die Regelung des Schullebens ergeben, sind durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften und in der Schulordnung festgelegt.

Regeln für den Sportunterricht

Der Unterricht wird durch die "Grundsätze und Bestimmungen für den Schulsport" vom 01.08.98 geregelt.

Regel 1 - Teilnahmepflicht
Grundsätzlich nehmen alle Schülerinnen und Schüler am Sportunterricht teil, entweder aktiv, als Helfer oder als Zuschauer.

Regel 2 - Sportbekleidung
Wer aktiv teilnimmt, trägt Sportbekleidung, d.h. eine kurze oder lange Sporthose (dehnbarer Bund, kein Reißverschluss, keine abgeschnittenen Jeans), ein entsprechendes Oberteil und Sportschuhe. Die Schuhe, die in der Halle getragen werden, dürfen nicht gleichzeitig als Straßenschuhe getragen werden. Die Schuhe müssen fest am Fuß sitzen, Plateausohlen sind wegen erhöhter Unfallgefahr nicht zugelassen.

Regel 3 - Vergesslichkeit
Wer sein Sportzeug vergessen hat, kann grundsätzlich nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen, wird jedoch zu Hilfsdiensten aller Art herangezogen. Regelmäßiges Vergessen entschuldigt keine schwachen Leistungen bei Überprüfungen.

Regel 4 - Sport im Freien
In den Sommermonaten (etwa Mai bis September) findet der Unterricht überwiegend im Freien statt. Dazu ist entsprechende Bekleidung notwendig. Wer keine warme Bekleidung dabei hat, ist nicht automatisch Zuschauer, sondern muss sich intensiver aufwärmen und dehnen. Auch wenn es frühmorgens regnet oder kühl ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Wetteränderung der Unterricht draußen stattfindet. Die Entscheidung trifft die Lehrkraft vor Ort. Zuschauer werden zum Stoppen, Messen oder Schreiben herangezogen. Wer Allergien hat, benötigt eine schriftliche Entschuldigung/Attest, ist aber grundsätzlich anwesend.

Regel 5 - Schmuck und Wertsachen
Beim Sport ist das Tragen von Schmuck wegen der Verletzungsgefahr nicht zulässig. Ohrringe, Uhren, Ketten, Ringe, Piercings usw. müssen abgelegt oder gegebenenfalls abgeklebt werden (für Tape sorgt jede(r) selbst). Der Schmuck und andere Wertsachsen (ausgeschaltete Handys, ...) werden in der Halle oder in der Lehrerumkleidekabine in einem Behälter verwahrt. Am besten verzichtet man am Sporttag auf Schmuck und Wertsachen. Beim Sport sind lange Haare aus Sicherheitsgründen nicht offen zu tragen. Es wird weiterhin auf die Zweckmäßigkeit einer Sportbrille hingewiesen.

Regel 6 - Zuschauer
Wer nicht aktiv am Unterricht teilnehmen kann, bringt eine Entschuldigung mit und verfolgt grundsätzlich den Unterricht als Zuschauer/Helfer. Die Sporthalle darf jedoch nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Es ist auch eine teilweise Befreiung möglich, die eine Teilnahme am Sportunterricht mit Einschränkungen (best. Übungen, Intensität, ...) zulässt.

Regel 7 - Randstunden/Nachmittagsunterricht
Regel 6 gilt auch dann, wenn Sport in den Randstunden oder am Nachmittag liegt. Möchten Eltern jedoch, dass ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nach Hause entlassen wird, so sollten sie in schriftlicher Form darum bitten, ansonsten ist ein vorzeitiges Verlassen der Schule nicht gestattet. Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler in diesen Randstunden, so ist damit der Versicherungsschutz für den Schulweg gefährdet.

Regel 8 - Mädchen betreffend
Schülerinnen nehmen grundsätzlich während der Regel aktiv am Sportunterricht teil, selbstverständlich auf Wunsch mit individuellen Einschränkungen.

Regelwerk „Die rauchfreie Schule“

1. Schülern, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, ist das Rauchen in der Öffentlichkeit –also auch in der Schule –grundsätzlich untersagt. Mit Sanktionen in der Schule müssen diese Schüler rechnen, wenn sie rauchen

  • im Schulgebäude,
  • auf dem Schulgelände,
  • auf dem Schulweg,
  • bei Ausflügen,
  • auf Klassenfahrten

2. Schülern, die 18 Jahre und älter sind, ist das Rauchen in unserer Schule ebenfalls grundsätzlich untersagt. Sie müssen mit Sanktionen rechnen, wenn sie rauchen

  • im Schulgebäude,
  • auf dem Schulgelände,
  • auf dem Domeyerweg ab Stadion,
  • auf dem Weg zur Lonauer Straße,
  • im Park

Maßnahmen bei Missachtung der schulischen Regeln zum Rauchen

Erster Vorfall

  • Information der Klassenleitung
  • Fragebogen zum Rauchverhalten ausfüllen
  • Information an die Eltern

Zweiter Vorfall

  • Information der Klassenleitung
  • Information an die Eltern
  • Sozialer Dienst
  • Durcharbeiten der Broschüre „Let’s talk about smoking“ nach dem Unterricht in schriftlicher Form

Dritter Vorfall

  • Information der Klassenleitung
  • Information an die Eltern
  • Einberufung einer Klassenkonferenz

Hinweis: Alle Vorfälle werden im nächsten Zeugnis - soweit möglich - dokumentiert.

Handyordnung und Informationen

Nachdem wir feststellen mussten, dass minderjährige Schüler während der Schul- bzw. Unterrichtszeit strafbare Inhalte auf Handys erstellen, speichern und tauschen, gilt seit dem Schuljahr 2008/09 für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 ein Handynutzungsverbot und folgende Handyordnung:

Auf dem gesamten Schulgelände ist für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 das Benutzen von Mobiltelefonen untersagt.

Es gelten folgende Regeln:

  • Benutze das Handy nicht auf dem Schulgelände oder im Unterricht !
  • Bewahre dein Handy ausgeschaltet und nicht sichtbar auf !
  • „Notfallanrufe“ kannst du aus dem Sekretariat bzw. nach ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrerin/eines Lehrers erledigen !
  • Jegliche Aufnahmen von Personen sind ohne deren Erlaubnis grundsätzlich verboten (Persönlichkeitsrechtsverletzung) !
  • Bei einer Verletzung der Handyordnung wird das Handy von deinen Lehrer/innen eingesammelt und beim Schulleiter abgegeben! Deine Eltern müssen es dann beim Schulleiter abholen !
  • Besteht der Verdacht, dass du strafbare Inhalte auf dem Telefon erstellt und gespeichert hast, wird vom Schulleiter die Polizei eingeschaltet !

Informationen für Schülerinnen und Schüler

Es ist bekannt, dass z.B. Schläge und Tritte Körperverletzungen sind und Straftaten darstellen.

Wisst ihr, dass

  • das Filmen oder Fotografieren von solchen Szenen und das anschließende Umherzeigen, auch wenn ihr nicht selbst Gewalt angewandt habt, strafbar ist?
  • das Herunterladen von gewaltverherrlichenden oder bestimmten pornografischen Fotos aus dem Internet und das Umherzeigen eine Straftat darstellt?
  • das alleinige Bereithalten von derartigen Fotos strafbar ist?
  • das heimliche Fotografieren von Personen und das Umherzeigen dieser Aufnahmen bzw. deren Veröffentlichung im Internet eine Straftat darstellt?

Wo das alles steht?
Im Strafgesetzbuch und Kunst-Urhebergesetz. Solche Straftaten können mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Darüber hinaus kann auch euer Handy von der Polizei beschlagnahmt werden.

Sicher könnt ihr euch vorstellen, dass die Weitergabe von Fotos die Opfer besonders erniedrigt und schädigt.

“Schau hin – und handle !“

Wenn in einer solchen Situation niemand etwas sagen, niemand etwas hören und niemand etwas sehen würde, wie lange soll dann ein Opfer leiden ? - Solltet Ihr also solche Fälle von Gewalt feststellen, habt bitte den Mut, nicht wegzusehen !

An wen könnt ihr euch wenden ? Wo findet ihr Rat?

Sprecht mit Leuten, denen ihr vertrauen könnt, z.B. mit euren Eltern, Klassenlehrer/innen, den Lehrer/innen des Konflikt- und Gewalt-Interventions-Teams (Fr. Apel, Fr. Heling-Hitzemann, Fr. Hildmann, H. Huttary, H. Koch, Fr. Lebensky), der Koordinatorin der Sek I (Fr. Götz) oder den Jugendbeauftragten der Polizei.
Als Ansprechpartner für Eltern stehen auch die Elternvertreter/innen und Mitglieder des Gewaltpräventionsausschusses zur Verfügung.

Informationen für Lehrerinnen und Lehrer

Auch für Lehrerinnen und Lehrer gelten bestimmte Regeln.

  • Aufgrund des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes darf ein Lehrer oder eine Lehrerin - selbst bei einem begründeten Verdacht - den Speicher des Mobilgerätes nicht kontrollieren, sondern muss dann das Handy über den Schulleiter an die Polizei übergeben.
  • Eine Einsichtnahme in den Bildspeicher ist nur mit dem Einverständnis des Schülers möglich.
  • Eine polizeiliche Durchsuchung eines Schülers und die Sicherstellung eines Handys ist bei Tatverdacht und bei „Gefahr im Verzuge“ grundsätzlich immer möglich.

 

Fazit

Am E.M.A.G. pflegen wir die Kultur des Hinsehens und Handelns. Wir tolerieren keine Gewalt und wollen an unserer Schule folgende Dinge vermeiden:

  • Mobbing unter Schülerinnen und Schülern
  • Tauschen oder Erstellen von Gewaltvideos
  • Anschauen von strafbaren Inhalten
  • Störung des Schulfriedens

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