Handyordnung und Informationen
Nachdem wir feststellen mussten, dass minderjährige Schüler während der Schul- bzw. Unterrichtszeit strafbare Inhalte auf Handys erstellen, speichern und tauschen, gilt seit dem Schuljahr 2008/09 für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 ein Handynutzungsverbot und folgende Handyordnung:
Auf dem gesamten Schulgelände ist für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 das Benutzen von Mobiltelefonen untersagt.
Es gelten folgende Regeln:
- Benutze das Handy nicht auf dem Schulgelände oder im Unterricht !
- Bewahre dein Handy ausgeschaltet und nicht sichtbar auf !
- „Notfallanrufe“ kannst du aus dem Sekretariat bzw. nach ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrerin/eines Lehrers erledigen !
- Jegliche Aufnahmen von Personen sind ohne deren Erlaubnis grundsätzlich verboten (Persönlichkeitsrechtsverletzung) !
- Bei einer Verletzung der Handyordnung wird das Handy von deinen Lehrer/innen eingesammelt und beim Schulleiter abgegeben! Deine Eltern müssen es dann beim Schulleiter abholen !
- Besteht der Verdacht, dass du strafbare Inhalte auf dem Telefon erstellt und gespeichert hast, wird vom Schulleiter die Polizei eingeschaltet !
Informationen für Schülerinnen und Schüler
Es ist bekannt, dass z.B. Schläge und Tritte Körperverletzungen sind und Straftaten darstellen.
Wisst ihr, dass
- das Filmen oder Fotografieren von solchen Szenen und das anschließende Umherzeigen, auch wenn ihr nicht selbst Gewalt angewandt habt, strafbar ist?
- das Herunterladen von gewaltverherrlichenden oder bestimmten pornografischen Fotos aus dem Internet und das Umherzeigen eine Straftat darstellt?
- das alleinige Bereithalten von derartigen Fotos strafbar ist?
- das heimliche Fotografieren von Personen und das Umherzeigen dieser Aufnahmen bzw. deren Veröffentlichung im Internet eine Straftat darstellt?
Wo das alles steht?
Im Strafgesetzbuch und Kunst-Urhebergesetz. Solche Straftaten können mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Darüber hinaus kann auch euer Handy von der Polizei beschlagnahmt werden.
Sicher könnt ihr euch vorstellen, dass die Weitergabe von Fotos die Opfer besonders erniedrigt und schädigt.
“Schau hin – und handle !“
Wenn in einer solchen Situation niemand etwas sagen, niemand etwas hören und niemand etwas sehen würde, wie lange soll dann ein Opfer leiden ? - Solltet Ihr also solche Fälle von Gewalt feststellen, habt bitte den Mut, nicht wegzusehen !
An wen könnt ihr euch wenden ? Wo findet ihr Rat?
Sprecht mit Leuten, denen ihr vertrauen könnt, z.B. mit euren Eltern, Klassenlehrer/innen, den Lehrer/innen des Konflikt- und Gewalt-Interventions-Teams (Fr. Apel, Fr. Heling-Hitzemann, Fr. Hildmann, H. Huttary, H. Koch, Fr. Lebensky), der Koordinatorin der Sek I (Fr. Götz) oder den Jugendbeauftragten der Polizei.
Als Ansprechpartner für Eltern stehen auch die Elternvertreter/innen und Mitglieder des Gewaltpräventionsausschusses zur Verfügung.
Informationen für Lehrerinnen und Lehrer
Auch für Lehrerinnen und Lehrer gelten bestimmte Regeln.
- Aufgrund des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes darf ein Lehrer oder eine Lehrerin - selbst bei einem begründeten Verdacht - den Speicher des Mobilgerätes nicht kontrollieren, sondern muss dann das Handy über den Schulleiter an die Polizei übergeben.
- Eine Einsichtnahme in den Bildspeicher ist nur mit dem Einverständnis des Schülers möglich.
- Eine polizeiliche Durchsuchung eines Schülers und die Sicherstellung eines Handys ist bei Tatverdacht und bei „Gefahr im Verzuge“ grundsätzlich immer möglich.
Fazit
Am E.M.A.G. pflegen wir die Kultur des Hinsehens und Handelns. Wir tolerieren keine Gewalt und wollen an unserer Schule folgende Dinge vermeiden:
- Mobbing unter Schülerinnen und Schülern
- Tauschen oder Erstellen von Gewaltvideos
- Anschauen von strafbaren Inhalten
- Störung des Schulfriedens