Regelwerk „Die rauchfreie Schule“
1. Schülern, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, ist das Rauchen in der Öffentlichkeit –also auch in der Schule –grundsätzlich untersagt. Mit Sanktionen in der Schule müssen diese Schüler rechnen, wenn sie rauchen
- im Schulgebäude,
- auf dem Schulgelände,
- auf dem Schulweg,
- bei Ausflügen,
- auf Klassenfahrten
2. Schülern, die 18 Jahre und älter sind, ist das Rauchen in unserer Schule ebenfalls grundsätzlich untersagt. Sie müssen mit Sanktionen rechnen, wenn sie rauchen
- im Schulgebäude,
- auf dem Schulgelände,
- auf dem Domeyerweg ab Stadion,
- auf dem Weg zur Lonauer Straße,
- im Park
Maßnahmen bei Missachtung der schulischen Regeln zum Rauchen
Erster Vorfall
- Information der Klassenleitung
- Fragebogen zum Rauchverhalten ausfüllen
- Information an die Eltern
Zweiter Vorfall
- Information der Klassenleitung
- Information an die Eltern
- Sozialer Dienst
- Durcharbeiten der Broschüre „Let’s talk about smoking“ nach dem Unterricht in schriftlicher Form
Dritter Vorfall
- Information der Klassenleitung
- Information an die Eltern
- Einberufung einer Klassenkonferenz
Hinweis: Alle Vorfälle werden im nächsten Zeugnis - soweit möglich - dokumentiert.